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agbn-Newsletter 2021/03

Johanna Zehe |

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach wie vor ist die Corona-Pandemie das beherrschende Thema auf allen Ebenen, sodass andere wichtige Fragen, die uns Notärzte und Notärztinnen betreffen, immer mehr ins Hintertreffen geraten und kaum noch sowohl in unserem als auch im öffentlichen Fokus stehen.

Lassen Sie uns trotzdem kurz dem Thema Corona-Pandemie zuwenden, soweit es unsere notärztlichen, bzw. Vereins-Belange betrifft.
Gemäß Impfverordnung gehören Notärzte und Notärztinnen in die höchste Priorisierung der Impfkategorien und inzwischen sollten eigentlich die meisten von uns geimpft sein, soweit die persönliche Bereitschaft dazu besteht. Der Impfstart war und bleibt holprig und mangels ausreichendem Impfstoff ist es im ersten Quartal 2021 trotz vieler Lippenbekenntnisse aus Berlin nicht gelungen, alle Berechtigten der höchsten Impfkategorie zu impfen. Ursachen und Hintergründe dazu mag jeder selbst einschätzen, wir als agbn können nur an die Politik appellieren, in der Impfkampagne endlich Gas zu geben. Nur so ist die Pandemie nachhaltig in den Griff zu kriegen!

Für uns als agbn ist weiterhin offen, ab wann wir endlich wieder Präsenzveranstaltungen gemeinsam mit Ihnen starten können. Der persönliche Kontakt zu Ihnen fehlt uns sehr und wir freuen uns schon jetzt, endlich wieder agbn Seminare „live“ anbieten zu können. Sowohl die invasiven Notfalltechniken Ende Februar als auch der Kindernotfallkurs im März mussten leider ausfallen. Nun hoffen wir, dass die für die nächsten Monate geplanten Fortbildungen stattfi nden können. Es bleibt spannend und wir müssen abwarten, was möglich sein wird.

Spätestens aber unsere Jahrestagung mit dem Thema GOLDEN HOUR im Einsatz vom 07. – 10. Oktober 2021 in Berchtesgaden sollte als Präsenzveranstaltung vor Ort möglich sein, irgendwann müssen die Restriktionen ihr Ende finden und bis dahin sollte jeder Bundesbürger die Möglichkeit zu einer Covid-19 Impfung gehabt haben. Wir jedenfalls planen intensiv an unserer Jahrestagung 2021, auf der wir Ihnen ein hochinteressantes und lebendiges Programm bieten. Ab ca. Mitte Juni können Sie auf unserer neuen Homepage www.agbn.de nachlesen, welche spannenden Themen Sie erwarten! Eine Anmeldung im Vorfeld ist unbedingt dieses Jahr erforderlich, da wir weiterhin mit Kontaktbeschränkungen rechnen müssen.

Besonders freuen wir uns aber, dass wir in Berchtesgaden den ausgefallenen Kindernotfallkurs anbieten können – 08./09. Oktober 2021. In diesem Kurs werden wir zusätzlich den Workshop „Neugeborenenreanimation“ ins reguläre Programm mit aufnehmen und uns mehr Zeit für die Themen Atemwegsmanagement/Notfallnarkose nehmen, sodass auch diese wichtigen Themen intensiv behandelt werden.

Damit Sie uns bis dahin nicht ganz aus dem Fokus verlieren, werden wir am 09.04.2021 um 16:00 Uhr eine weitere Online-Fortbildung anbieten. PD Dr. Björn Hossfeld wird das Thema „Sinnvolle Ansätze zur prähospitalen Blutungskontrolle“ referieren.

Das Team von Now To Go wird uns dabei in bewährter Weise unterstützen und Sie werden die Möglichkeit haben, über die Chat-Funktion im Anschluss an den Vortrag Fragen via Moderator an den Kollegen Hossfeld zu stellen. Die Auftaktveranstaltung im Dezember 2020 hatte ein tolles Feedback und hat uns darin bestärkt, dieses Format fortzuführen. Hier der Link zur Veranstaltung: https://now.medizintogo.de/course/1616

Ein weiteres brennendes Thema ist das Notarzthonorar für Bayern! Bereits in unserem Newsletter 1/2021 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass es für 2021/2022 noch keine neue Entgeltvereinbarung zum Notarztdienst zwischen KVB und Kostenträgern gibt. Aktuell werden die Notarzthonorare auf dem Niveau von 2020 weiterbezahlt. Schon im gesamten Jahr 2020 haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass eine dringende Anhebung des Honorarniveaus erforderlich ist. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir zweifellos unterbezahlt und im Vergleich zur Vergütung im kassenärztlichen Notdienst oder, noch krasser, zum Honorar als Impfarzt, ist das Notarzt-Honorar beschämend schlecht. Man muss allerdings wissen, dass die Honorare für Impfärzte nicht aus dem Geldbeutel der Kostenträger kommen, sondern unmittelbar von der Bayerischen Staatsregierung, letztendlich also aus unseren Steuergeldern bezahlt werden und der KVB lediglich die Aufgabe zukommt, die Beträge auszuzahlen.
Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder den Vorstand der KVB kontaktiert, um den Sachstand der Honorarverhandlungen abzufragen. Leider hüllt sich die KVB in Schweigen und verweist auf die Vertraulichkeit, die zwischen den Verhandlungspartnern vereinbart wurde. Wir können daher lediglich bestätigen, dass überhaupt inzwischen verhandelt wird, mehr aber auch nicht. Insgesamt ist dies absolut unbefriedigend und wir können die KVB und Kostenträger nur erneut auffordern, zügig zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen, welches den Notärztinnen und Notärzten in Bayern endlich eine adäquate und lang verdiente Honorarsteigerung beschert. Ein Ergebnis im einstelligen Prozentbereich wie in den vergangenen Jahren wäre absolut inakzeptabel!

Auch bei der Gesetzgebung zu den medizinischen Assistenzberufen, hier vor allem bei den Notfallsanitätern, hat sich Anfang 2021 einiges getan. Es wurde lange in allen nur erdenklichen Gremien gerungen, eine vernünftige gesetzliche Anpassung für die Notfallsanitäter zu erreichen.
Im Endeffekt ist es – wie bei so vielen Dingen im Leben – ein Kompromiss geworden, mit dem aber nun alle leben können. Ziel war es, eine Stärkung der Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen in besonderen Einsatzsituationen (lebensnotwendige Therapie, bevor der Notarzt eintrifft) zu erreichen. Hier erfolgte eine Klarstellung und Vereinfachung der Regelung des Gesetzentwurfs bezüglich der eigenverantwortlichen Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen und Verzicht auf eine stärkere Konkretisierung der Vorgaben auf Erarbeitung von „Muster-SOPs“. Final wurde nun nach dem § 2 NotSanG (= Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis) ein zusätzlicher § 2a eingefügt mit folgendem Wortlaut:
„§ 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter:
Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn
1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und
2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.“

In der Begründung des Gesetzgebers hierzu heißt es: Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene § 2a des Notfallsanitätergesetzes verfolgt das wichtige Ziel, zugunsten von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausübung in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen. Die vorliegenden Änderungen der Regelung des Gesetzentwurfs dienen einer größeren Rechtsklarheit für die Anwendung in der Praxis. Die eigenverantwortliche und damit (not-)arztersetzende Durchführung von heilkundlichen Maßnahmen wird Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern – wie schon nach dem Gesetzentwurf – in besonderen Einsatzsituationen erlaubt, in denen die betroffenen Patientinnen oder Patienten sich in Lebensgefahr befinden oder in denen ihnen wesentliche Folgeschäden drohen. Zudem bleibt es bei der Vorgabe im Gesetzentwurf, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nur solche Maßnahmen anwenden dürfen, die sie in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Dies gilt zeitlich so lange, bis die Notärztin oder der Notarzt am Einsatzort eintrifft oder die Patientin oder der Patient in eine weitere ärztliche Versorgung übergeben wird. Auf eine stärkere Konkretisierung von Vorgaben – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – wird verzichtet, um zu vermeiden, dass in entsprechenden Einsatzsituationen rechtliche oder tatsächliche Fragen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auftreten können, die ihren Einsatz ggf. verzögern oder hemmen könnten. Entbehrlich ist hier insoweit insbesondere die nochmalige gesetzliche Bezugnahme darauf, dass eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde immer auf die Einsatzsituationen beschränkt ist, in denen weder eine ärztliche Versorgung noch eine ärztliche Veranlassung der Maßnahme (Delegation) möglich oder erfolgt ist.
Darüber hinaus wird mit der vorliegenden Änderung auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Erarbeitung von unverbindlichen Mustern für standardmäßige Vorgaben bei notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen verzichtet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Vorgaben im Grundsatz bereits von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst im Rahmen des sogenannten Pyramidenprozesses entwickelt wurden. Ihre verstärkte bundesweite und flächendeckende Anwendung würde einen wichtigen Beitrag dafür leisten, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – gerade auch in besonderen Einsatzsituationen – heilkundliche Maßnahmen rechtssicher im Wege der Delegation und somit ohne Übernahme der Haftungsverantwortung durchführen können. Wie bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt wurde, ist die Neuregelung nicht abschließend. Neben den durch die Vorschrift geregelten Fällen können auch zukünftig Einsatzkonstellationen in der Praxis nicht ausgeschlossen werden, in denen Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter gezwungen sein könnten, heilkundliche Tätigkeiten zu verrichten, ohne dass alle Voraussetzungen der Regelung erfüllt sind. § 34 des Strafgesetzbuches (rechtfertigender Notstand) bleibt insofern als Auffangregelung erhalten. Es ist aber davon auszugehen, dass solche Konstellationen durch die Neuregelung auf wenige besondere Ausnahmefälle beschränkt sein dürften.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie uns weiterhin verbunden, so wie wir Ihnen als unseren Mitgliedern verbunden sind. Wir werden auch 2021 versuchen, unsere gemeinsamen Interessen bestmöglich zu verfolgen und Ihnen spannende Veranstaltungen zu bieten, soweit es die Pandemie zulässt.

Ihnen allen wünschen wir ein friedliches Osterfest, die unerlässliche Geduld nach mehr als einem Jahr Corona und natürlich viele erfolgreiche Einsätze!

Bleiben Sie gesund!

Ihr agbn Vorstand