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2 Notärzte – 1 Patient

Lara Kapp |

Soweit 2 Notärzte denselben Patienten behandeln (nicht RTH), darf nur einer über emdoc abrechnen. Da wiederholt von Mitgliedern die Frage an uns herangetragen wurde, wie dann der 2. Notarzt abrechnen soll, haben wir die KVB um einen konkrete Abrechnungsempfehlung gebeten, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen:
„Die Leistungen müssen auf einem Notfallschein, Scheinuntergruppe 43, abgerechnet werden. Für den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kann die Notfallpauschale GOP 01210 oder 01212 (analog zur Abrechnung im äBD) abgerechnet werden. Die Abrechnung eines Hausbesuchs ist nicht möglich, da hierfür die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Des Weiteren können alle EBM-Leistungen (z.B. Reanimation nach GOP 01220 oder Infusion nach GOP 02100) abgerechnet werden, sofern der Leistungsinhalt vollständig erfüllt ist.
 
Sofern kein PVS für die elektronische Abrechnung genutzt werden kann, müssen die Papier-Scheine mit der Sammelerklärung an die KVB Regensburg, CoC Abrechnung, Yorckstraße 15, 93049 Regensburg, gesandt werden.“ 

Ihr agbn Team