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agbn-Infobrief 2020/02

AGBN |

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit der Veröffentlichung unseres Statements zur auf Bundesratsebene initiierten Reform des NotSG müssen wir uns mit zum Teil sehr heftigen, vor allem aber auch sehr polemischen und unsachlichen Angriffen in sozialen Medien beschäftigen, neuerdings auch auf offiziellen Seiten einer großen Hilfsorganisation. Dies wollen und werden wir als agbn -Vorstand so nicht hinnehmen. Um dabei zu verdeutlichen, dass wir hier nicht aus unterstelltem „Standesgedümpel“ handeln, oder einfach nur „aktionistisch“ tätig werden, bloß um unsere Mitglieder zu beruhigen, möchten wir nochmals unseren Standpunkt verdeutlichen:

Die bayerischen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind aus unserer Sicht sehr gut für alle Situationen ausgebildet, die sie in der täglichen Arbeitsroutine erleben. Ebenso sind sie sehr gut trainiert, was besondere Lagen und extremere Situationen betrifft. Was sie jedoch aufgrund des im Zusammenhang mit dem NotSG hinterlegtem Ausbildungscurriculum nicht erwerben können, ist die klinische Erfahrung samt den dazu erforderlichen Fertigkeiten was insbesondere die Indikationsstellung, Durchführung und das Komplikationsmanagement von invasiven, notfallmedizinischen Maßnahmen angeht. Dazu reicht weder formal, und schon gar nicht in der gelebten Praxis das derzeitige Ausbildungs- und Qualifikationskonstrukt aus. Letzteres geht objektiv aus der jüngsten Publikation in der Februar-Ausgabe in Anästhesiologie & Intensivmedizin zum Thema „Klinikausbildung für Notfallsanitäter – Wo stehen wir und wie geht es weiter?“ hervor.

Was ist also die Zielsetzung unseres Handels? Wir wollen verhindern, dass es über fadenscheinige juristische Konstrukte und Begründungen initiiert, dazu kommt, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nicht nur in Ausnahmesituationen (sprich der Notkompetenz), sondern generell zur Durchführung von invasiven notärztlichen Maßnahmen berechtigt werden, eben weil sie dazu mit dem aktuellen Qualifikationskonstrukt in der Regel gar nicht befähigt werden können. Hierzu wären bestenfalls Parallelen zur zukünftigen akademischen Berufsausbildung der Hebammen denkbar.

Gerne sind wir als agbn dazu bereit, hier auf Bundeslandebene mit allen einschlägigen Institutionen und Gremien über mögliche Lösungsansätze nicht nur zu diskutieren, sondern auch aktiv an konkreten Konzeptentwicklungen mitzuarbeiten. Dies setzt aber einen konstruktiven Umgang mit der agbn als Vertreter der bayerischen Notärztinnen und Notärzte voraus.

Deswegen würden wir uns wünschen, dass sich das BRK-Präsidium insbesondere von dem aktuellen Blog von Herr Felix Wallström auf der offiziellen BRK-Plattform im Internet distanziert. Das haben wir am 12.02.2020 entsprechend den BRKPräsidiumsmitgliedern kommuniziert. Abschließend betonen wir nochmals unser Angebot, dass wir uns an der Diskussion um die Reform des NotSG nicht nur über unsere Verbände und Fachgesellschaften beteiligen möchten, sondern gerne auch zusammen mit den Hilfsorganisationen auf Landesebene. Und vielleicht gelingt es uns gemeinsam auf konstruktivem Weg nicht nur eine bayerische, sondern sogar eine „Best-Practice-Lösung“ zu finden, die bundesweite Beachtung findet.

Dass es ab und zu Probleme in der notärztlichen Abdeckung gibt, verkennen wir weder, noch kehren wir dies unter den Tisch. Aber das ist originär unser Thema, abgesehen von der gesetzlich verankerten Zuständigkeit der KVB, sicher aber nicht das von unsachlichen Bloggern.

Ihr agbn-Vorstand