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agbn-Newsletter 2020/05

AGBN |

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die außergewöhnlichen Anforderungen, die durch die SARS-CoV-2 Pandemie und die ausgerufene Katastrophe an das gesamte Gesundheitssystem und auch an uns als Notärzte gestellt werden, bedeuten für die meisten von uns zusätzliche Belastungen und fordern eine hohe persönliche Einsatzbereitschaft jedes Einzelnen in diesem System. Auch steht es für uns außer Frage, dass alle Konzentration und Fokussierung auf der Bewältigung der Krise gerichtet sein muss.

Unser Blick geht aber auch nach vorne und sicherlich wird es eine umfassende Aufarbeitung der Strukturen, Prozesse und Leistungsmöglichkeiten des Gesundheitswesens in Deutschland und Bayern geben müssen. Dies betrifft auch den Notarztdienst, der gerade in der Krise seine Leistungsfähigkeit gezeigt hat und zeigt.

Die Bedingungen, unter denen diese Leistung erbracht werden, müssen in Zukunft jedoch genauer betrachtet werden.

 

Einen Punkt, der uns als agbn derzeit außerordentlich beunruhigt, möchten wir schon jetzt thematisieren. Wir verweisen dabei auf die bereits vor der Pandemie bestehende Vergütungsdiskrepanz zwischen Notarztdienst und kassenärztlichem Notdienst. Durch die zusätzliche Sondervergütung von ärztlichen Leistungen bei der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit SARS-CoV-2 Infektion ist diese Diskrepanz größer geworden und eine derart offensichtliche Schlechterstellung der Notärztinnen und Notärzte entstanden, welche so nicht mehr akzeptabel ist. Die hier kritisierten Regelungen sind bestens bekannt und wir verzichten auf eine dezidierte Aufzählung.

Daher fordern wir den Vorstand der KVB im Namen unserer Mitglieder dringend auf, sobald sich die Pandemie-Lage beruhigt hat, mit den Kostenträgern in Verhandlung zu treten. Das erklärte Ziel ist es, rückwirkend die erforderliche Angleichung der Notarzthonorare in Bayern an die Vergütung im kassenärztlichen Notdienst zu erreichen. Auch die erhöhten Vergütungsregelungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Covid-19 Patienten müssen im Honorar abgebildet werden.

 

Die Argumente dafür sind vielfältig und stichhaltig, z. B.:

  1. Höhere fachliche Anforderungen im NAD
  2. Deutlich höheres Infektionsrisiko bei invasiven Maßnahmen an COVID-19 Patienten
  3. Längere Kontaktzeiten mit COVID-19 Patienten bei Verlegungstransporten
  4. Höheres Infektionsrisiko für Notärzte bei Verpflichtung zur Standortkombination
  5. Höherer Reinigungsaufwand für persönliche Schutzausrüstung

 

Wir sind uns bewusst, dass aktuell im gesamten Gesundheitswesen eine erhebliche Kostenmehrung durch die SARS-CoV-2 Pandemie ausgelöst wurde. Auch kämpfen viele Unternehmen und Betriebe außerhalb des Gesundheitswesen mit wirtschaftlichen Engpässen. Nichts desto trotz muss es erlaubt sein, auf die erheblichen Missstände und Diskrepanzen in der Notarztvergütung Bayerns hinzuweisen und eine umgehende Korrektur einzufordern.

 

Liebe agbn-Mitglieder, es sind schwierige Zeiten und wir haben innerhalb der Vorstandschaft intensiv diskutiert und abgewogen, ob es angemessen ist, zum jetzigen Zeitpunkt Honorarforderungen zu erheben. Mit der Entscheidung zu diesem Newsletter und einem ähnlich lautenden Schreiben an den Vorstand der KVB haben wir uns nicht leichtgetan, sind aber zu der Überzeugung gekommen, dass unser Ansinnen berechtigt und angemessen ist und auch zum jetzigen Zeitpunkt vorgebracht werden muss.

 

In der Hoffnung, dass Sie uns konstruktiv unterstützen, wünschen wir Ihnen, Ihren Angehörigen, Freunden und Mitarbeitern alles Gute für die kommenden Wochen. Bleiben Sie gesund und vor allem infektfrei bei der Ausübung unseres anspruchsvollen Berufs.

 

Ihr agbn Vorstand