BAND e.V. plant Register für prähospitale Gabe von Blutprodukten
Bei schwerer Blutung – unabhängig davon ob diese traumatisch oder nicht-traumatisch bedingt ist – ist die Gabe von Blutprodukten in der Klinik die Standardtherapie, um Notfallpatientinnen und -patienten zu stabilisieren und eine definitive Behandlung zu ermöglichen. Immer mehr Rettungsdienste beginnen damit, Blutprodukte bereits für die prähospitale Hämotherapie vorzuhalten und einzusetzen. Bei den hierfür eingesetzten Blutprodukten handelt es sich um Erythrozytenkonzentrate, Plasma und Gerinnungsfaktoren.
Obwohl die klinischen Erfahrungen, erste wissenschaftliche Ergebnisse und physiologische Modelle deutliche Hinweise geben, dass eine prähospitale Hämotherapie das Behandlungsergebnis verbessern kann, steht ein eindeutiger wissenschaftlicher Beweis bisher aus. Demgegenüber stehen ein erheblicher finanzieller, operativer und organisatorischer Aufwand einerseits und eine seltene aber möglicherweise lebensrettende Indikation andererseits. Es ist daher notwendig, die prähospitale Gabe von Blutprodukten wissenschaftlich zu begleiten und betreiber- und systemübergreifend zu evaluieren. Dazu sollen in einem neutralen Register die Anwendungsdaten möglichst vieler entsprechend operierender Rettungsdienste gesammelt werden, um anhand dieser Daten die Wirksamkeit der prähospitalen Hämotherapie zu untersuchen und Empfehlungen zu Vorhaltung, Einsatzgebiet und Indikationen in der prähospitalen Notfallmedizin zu erarbeiten.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der BAND e.V. haben sich die Notarztarbeitsgemeinschaften für die Einrichtung eines Registers für prähospitale Hämotherapie unter dem Dach der BAND ausgesprochen. Mit einem Kernteam aus verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und unabhängigen Experten wurde nun der Aufbau des Registers begonnen. Rettungsdienste, die Blutprodukte vorhalten werden ausdrücklich eingeladen, sich dem Register anzuschließen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über die Geschäftsstelle der BAND e.V.
Gleichzeitig ist es aus Sicht der BAND e.V. erforderlich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass auch Rettungsdienste Blutprodukte erwerben und durch die eingesetzten Notärztinnen und Notärzte nach situationsgerechter, individueller Risiko-Nutzen-Abwägung zur Behandlung der Notfallpatientinnen und -patienten anwenden dürfen. Die hier einschlägigen Regelungen im Transfusions-, Apotheken- und Arzneimittelgesetz sind in sich nicht kongruent und führen zu Rechtsunsicherheiten beim Bezug von Blutprodukten durch Rettungsdienste. Die Formulierung aus § 14 Absatz 8 Nr. 1 des Apothekengesetzes sollte zur vereinheitlichenden Klarstellung auch in das Arzneimittelgesetz aufgenommen werden.
Foto: A. Knöfel, traumateam.de