Medikamente nach §2a NotSanG
2022-12-29 Medikamente nach § 2a NotSanG 1.1 – FINAL
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.12.2022 veröffentlichte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) anlässlich eines konkreten Fallberichts in der „UAW-Datenbank“ eine Stellungnahme im Deutschen Ärzteblatt, welche sich mit der präemptiven, intraossären Gabe von Lidocain zur Schmerztherapie bei pädiatrischen Patienten nach Anlage eines intraossären Zugangs auseinandersetzt (siehe Anhang). Dieses Vorgehen wird bislang in mehreren nationalen und internationalen Leitlinien und Publikationen empfohlen.
Zusammenfassend kommt die AkdÄ zu folgender Schlussfolgerung:
„Die intraossäre, Off-Label-Applikation von Lidocain zur „lokalsystemischen“ Schmerzbehandlung bei pädiatrischen Patienten ist wissenschaftlich nicht fundiert. Sie sollte nicht angewendet werden, da sie die Sicherheit von Kindern gefährden kann und alternative, besser untersuchte Wirkstoffe zur Verfügung stehen.“
Auf direkte Nachfragen der Arzneimittelkommission Rettungsdienst Bayern erhielten wir sowohl von der der AkdÄ als auch von Prof. Dr. med. Florian Hoffmann (Generalsekretär der DIVI und Leiter der Sektion Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin) die Rückmeldung, dass die ausgesprochenen Empfehlungen auch seitens der Pädiatrie unterstützt werden. Zudem verwies die AkdÄ in ihrer Antwort nochmals explizit auf folgende Schlussfolgerung:
„Nach ausführlicher Sichtung der verfügbaren Evidenz muss festgehalten werden, dass es derzeit keine sichere Dosierung für die intraossäre Gabe von Lidocain gibt.“
In Anbetracht dieser Neubewertung sowie der fehlenden Zulassung, der deutlich eingeschränkten praktischen Erfahrung im Einsatz und der geringen therapeutischen Breite des Präparats haben wir uns dazu entschlossen, der in der Stellungnahme formulierten Empfehlung zu folgen. Vor diesem Hintergrund wurde das Dokument „Medizinische Empfehlung der ÄLRD Bayern: Medikamente zur Anwendung nach § 2a NotSanG“ entsprechend angepasst (Streichung der Empfehlung zur i.o.-Applikation von Lidocain bei Kindern, siehe Anhang).
Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Weiterleitung der Information.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M. Bayeff-Filloff Dr. A.-J. Parsch
ÄLBRD Leiter Themenfeld 3 – Arzneimittelkommission Rettungsdienst Bayern
Dr. med. Michael Bayeff-Filloff
Ärztlicher Landesbeauftragter Rettungsdienst
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