agbn-Infobrief 2021/01
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon hält uns das Thema Corona erneut in Atem. Diesmal geht es um den holprigen Impfstart, der nun auch die Notärzte/innen betrifft.
Bundesminister Spahn hat in der Coronavirus-Impfverordnung für Mitarbeiter der Rettungsdienste, und darunter dürfen wir uns wohl subsummieren, den Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität festgeschrieben (§ 2 Nr. 4 CoronaImpfV).
Wir haben als agbn bereits vor Weihnachten den Vorstand der KVB kontaktiert und dezidiert aufgefordert, bezüglich des Anspruchs aller Bayerischen Notärzt*innen auf eine COVID-19-Schutzimpfung aktiv zu werden. Sicherlich werden einige von Ihnen die Impfung über Ihren originären Arbeitgeber (Unikliniken, Corona-Schwerpunktklinik usw.) erlangen. Viele Kolleginnen und Kollegen werden aber auf die KVB angewiesen sein, was den
Priorisierungsnachweis betrifft.
Nach erneutem Austausch mit der KVB am 05.01.21 können wir Ihnen nun mitteilen, dass die KVB in Kürze jeder Notärztin/jedem Notarzt in Bayern eine Bescheinigung zur Vorlage in einem Impfzentrum zusenden wird, der sie/ihn für die Schutzimpfung entsprechend hoch priorisiert. Die KVB ist hierzu in enger Abstimmung mit dem Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pfl ege als staatliche Aufsichtsbehörde. Sobald dieser Abstimmungsprozess abgeschlossen ist, werden die Bescheinigungen versendet. Ob Sie sich bei Ihnen vor Ort einfach beim Impfzentrum anmelden müssen oder ob ein einheitlicher Termin für alle notärztlich Tätigen organisiert wird, obliegt den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden, welchen die Impfzentren zugeordnet und unterstellt sind. Entscheidend ist aber, dass Ihnen zeitnah der vorgezogene Anspruch auf eine COVID-Schutzimpfung seitens der KVB bescheinigt wird. Über gelegentliche Rückmeldungen, wie es in den verschiedenen Regierungsbezirken gehandhabt wird, wären wir Ihnen dankbar. Letztendlich hängt aber alles daran, wann und
wieviel Impfstoff überhaupt lieferbar ist.
Noch ein paar Worte zum Thema Notarzthonorar: Auch hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf! Das Jahr 2021 hat begonnen ohne Entgeltvereinbarung zum Notarztdienst zwischen KVB und Kostenträgern. D.h., dass die Notarzthonorare zunächst auf dem Niveau von 2020 bleiben werden. Wir haben bei der KVB regelmäßig und hartnäckig darauf hingewiesen, dass eine dringende Anhebung des Honorarniveaus erforderlich ist. Gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern oder Nachbarstaaten wie Österreich sind wir unstrittig unterbezahlt. Die KVB hat diese Forderung der agbn aufgenommen und entsprechend gegenüber den Kostenträgern auch so vorgetragen. Es entzieht sich aber unserer Kenntnis, über welche konkreten Beträge gesprochen wird und ob letztendlich ein vernünftiges Ergebnis zu erwarten sein wird. Der agbn -Vorstand wird dieses elementare Thema aber so oder so im Sinne unserer Mitglieder weiterverfolgen.
Von einigen Mitgliedern wurden wir im Übrigen aufgefordert, eine aggressive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Notarzthonorar zu beginnen, ggf. auch weitere Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen zu organisieren. Wir sind uns im Vorstand einig, dass dies keine angemessenen Schritte sind und uns als Notärztinnen und Notärzte in unserem Ansehen und in der Wertschätzung mehr schaden als nützen werden. In diesen schwierigen Zeiten sollten wir eines sein: Ärzte und Ärztinnen, die sich verantwortungsvoll um die Ihnen anvertrauten Notfallpatienten kümmern. Unsere berechtigten Interessen können wir gegenüber Politik und Kostenträger auch ohne die oben vorgeschlagenen Maßnahmen artikulieren.
Inzwischen ist unsere neue Homepage online und Sie können voraussichtlich ab dem 18. Januar 2021 wieder Veranstaltungen buchen. Allerdings wissen wir nicht, ab wann wir wieder Präsenzveranstaltungen wie z. B. die Invasiven Notfalltechniken am 27.02.21 in Würzburg durchführen dürfen. Nachdem hoffentlich in Kürze viele Notärzte*innen geimpft sein werden und wir gute Hygienekonzepte für unsere Veranstaltungen in der Schublade haben, bleiben wir optimistisch, Sie bald wieder persönlich auf unseren Seminaren begrüßen zu können, spätestens aber auf unserer agbn-Jahrestagung vom 07. bis 10. Oktober 2021 in Berchtesgaden.
Bleiben Sie gesund!
Ihr agbn Vorstand