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agbn-Newsletter Weihnachtsbrief 2019/12

AGBN |

Eine schöne und besinnliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten …

… und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, uns für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit zu bedanken. Auch möchten wir Ihnen einen Überblick über unsere Aktivitäten in den letzten 3 Monaten geben.

Seit unserer Mitgliederversammlung und Neuwahl des Vorstands Anfang Oktober in Schweinfurt hat sich wieder einiges getan im politischen Umfeld des Notarztdienstes. Die agbn war in verschiedenen Ausschüssen und Gremien vertreten und von der jeweiligen Entscheider-Ebene aktiv eingebunden worden. Hier dazu ein kurzer Abriss:

Besonders hervorheben möchten wir die Diskussionen rund um das Notfallsanitätergesetz. Hier war vom Bundesrat eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden, die für die sogenannten 1c Maßnahmen durch Notfallsanitäter mehr Rechtssicherheit schaffen soll. Bisher behandeln Notfallsanitäter bei 1c Maßnahmen im rechtfertigenden Notstand. Dies wird seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren als unzureichende Rechtsgrundlage für die Ausübung des Berufsbildes Notfallsanitäter erachtet. Daher soll nun der Arztvorbehalt, welcher im Heilpraktikergesetz von 1939 festgeschrieben ist, aufgeweicht werden, damit Notfallsanitäter 1c Maßnahmen als Substitution erbringen können. Maßgeblich hat der Freistaat Bayern diese Bundesratsinitiative initiiert und gemeinsam mit Rheinland-Pfalz forciert.

Wir als agbn haben uns klar und unmissverständlich positioniert und uns dabei gegen jegliche Aufweichung des Arztvorbehaltes ausgesprochen. Hierzu haben wir am 22.10.2019 eigens einen Newsletter herausgegeben (agbn – Newsletter 2019/11). Zusätzlich haben wir auf die BAND e.V. als unsere Bundesebene entsprechend Einfluss nehmen können, wie deren Stellungnahme zeigt (BAND Stellungnahme zur Notfallsanitäter-Gesetzesinitiative (11/2019)). agbn und BAND, wie auch die übrigen regionalen Notarzt-Arbeitsgemeinschaften, vertreten nicht allein diese standesrechtliche Auffassung. Auch viele andere Fach- und Berufsverbände, wie DGU, DGOU, BVOU haben sich ähnlich oder genauso eindeutig gegen eine Aufweichung des Arztvorbehaltes positioniert. Ebenso hat sich der 78. Bayerische Ärztetag gegen die Ausübung der Heilkunde durch Notfallsanitäter per Beschluss ausgesprochen. Wir werden in dieser prekären Frage 2020 am Ball bleiben und die Interessen der bayerischen Notärztinnen und Notärzte vertreten. Hier ist vor allem aber auf Bundesebene noch eine intensive Diskussion zu führen, denn nur so kann gesetzgeberisch eine für alle Seiten akzeptable Lösung erreicht werden.

Des Weiteren waren wir im Staatsministerium des Inneren geladen und wurden über die wesentlichen Neuerungen zur Novelle des BayRDG informiert, die für 2020 avisiert ist. Da die Verbändeanhörung noch nicht stattgefunden hat, wäre es zu früh, an dieser Stelle bereits etwaige Details zu erörtern. Sicher, und in vielen Gremien bereits bekannt ist aber, dass sich das Vergabeverfahren im Rettungsdienst und qualifizierten Krankentransport in Bayern in Folge des EuGH Urteil vom 21.03.2019 ändern muss und wird. Darüber hinaus wird sowohl der Telenotarzt als auch ein bayernweites Notfallregister im Gesetz festgeschrieben werden. Über Details werden wir Sie zeitnah informieren, sobald es aussagekräftige bzw. offizielle Informationen gibt.

Die Aus- und Fortbildung der Notärzte in Bayern ist eine der originären Aufgaben der agbn und liegt uns auch persönlich sehr am Herzen. Hierzu möchten wir auf eine Vielzahl von unterschiedlichsten Veranstaltungen verweisen. Strategisch und durchaus zukunftsorientiert beschäftigt sich auch der Rettungsdienstausschuss mit seiner AG Bildungskommission Notärzte mit der Fortbildung der bayerischen Notärzte. Hierzu konnte der Vorstand der agbn eine intensive Kooperation mit der Bildungskommission vereinbaren. Damit haben wir als agbn die  Möglichkeit, hier konstruktiv und konzeptionell bei der Entwicklung dieser Fortbildungsstrategie mitzuwirken. Die agbn wurde durch die Bildungskommission des Rettungsdienstausschusses beauftragt, hier ein modulares Fortbildungskonzept zu entwickeln. In einem Basismodul sollen die sogenannten Grundtätigkeiten in einem richtigen Verhältnis von Skill-Training und notwendiger Theorie vermittelt werden. Die weiteren darauf aufbauenden Module fokussieren auf den verschiedenen Spezialtätigkeiten im Notarztdienst. Dieses Konzept soll in den entsprechenden Gremien bereits im Februar 2020 vorgestellt und diskutiert werden. Wir werden Sie selbstverständlich über den weiteren Fortgang informieren.

Wir werden uns auch im Neuen Jahr wieder stark in den einschlägigen Gremien einbringen und uns für die agbn – also Ihre Mitgliederinteressen – eintreten. Dies wollen wir in bewährter Weise vorrangig im kollegialen und konstruktiven Stil tun.

Für 2020 würden wir uns freuen, Sie bei möglichst vielen unserer Fortbildungsveranstaltungen begrüßen dürfen. Unser Angebot im ersten Halbjahr sind die bewährten Fortbildungen Invasive Notfalltechniken, Kindernotfälle gem. DIVI, LNA-Refresher „Großveranstaltungen – eine Herausforderung für die SanEL“, Intensivtransportkurs gem. DIVI für ärztliche und nichtärztliche Kolleginnen und Kollegen.

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtsfeiertage, ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr, sowie allen Kolleginnen und Kollegen, die an den Feiertagen Notarztdienst absolvieren, einen angenehmen, ruhigen und sicheren Dienst.

 

Ihr agbn -Vorstand