07. Jan 2021
agbn-Infobrief 2021/01
In der Coronavirus-Impfverordnung ist der Anspruch für Mitarbeiter der Rettungsdienste mit höchster Priorität festgschrieben. Daher wird die KVB jeder Notärztin/jedem Notarzt in Bayern eine Bescheinigung zur Vorlage in einem Impfzentrum zusenden, wodurch Sie für die Schutzimpfung priorisiert sind.